Unsere Ferienwohnung
Die Ferienwohnung ist rustikal und gemütlich eingerichtet. Sie verfügt über zwei Schlafzimmer mit jeweils einem Doppelbett. Eines der Schlafzimmer ist mit traditionellen Möbeln ausgestattet, auf denen Bauernmalereien von 1860 zu finden sind. In dem anderen Schlafzimmer gibt es zusätzlich ein Babybett. Küche, Bad und Wohnzimmer sind ebenfalls mit allem nötigen Komfort ausgestattet.
Die Ferienwohnung befindet sich im Neubau, dem sogenannten "Leibgedinghaus", welches in unmittelbarer Nähe zum Storzenhof steht.
Preise
Ab 50 €/Nacht
Mindestaufenthalt 3 Nächte, kürzer gegen Aufpreis
Jede weitere Person 6€/Tag
Haustiere (auf Anfrage) 6€/Tag
Die Preise beinhalten noch nicht die Kurtaxe, diese kommt zusätzlich hinzu!
(Erwachsene und Jugendliche ab 16 J. 1,80€ bzw. Kinder ab 6 J. 0,90€)
Gastaufnahmevertrag
Rechte und Pflichten für Gast und Gastgeber
Auch in der schönsten Zeit des Jahres, der Urlaubszeit, geht es nicht ohne klare Rechtsbeziehung.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung gebucht und bestätigt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner – also Gast und Gastgeber – zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, auch bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
Der Gastgeber kann bei Stornierung bzw. Nichtanreise, welche schriftlich vorliegen muss, folgende Stornokosten verlangen:
- Bis 3 Wochen vor Reiseantritt: kostenfrei
- Bis 2 Wochen vor Reiseantritt: 25%
- Bis 1 Woche vor Reiseantritt: 50%
- Bis 3 Tage vor Reiseantritt: 80%
- Ab dem Tag vor Reiseantritt: 100%
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Als Mieter ist der Gast für das Ferienobjekt und die Einrichtung verantwortlich, es soll daher alles pfleglich behandelt werden. Alle durch den Gast oder dessen Mitbewohner verursachten Schäden bitten wir zu melden, damit gemeinsam eine Lösung gefunden und für Ersatz gesorgt werden kann. Ebenso kann der Gast dem Gastgeber einen möglichen Mangel der Wohnung unverzüglich melden und Abhilfe verlangen.